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GPS Ortung und Datenschutz

Was ist erlaubt? Und was ist untersagt?

Die Meinungen teilen sich wenn es um das Thema GPS Ortung und Datenschutz geht. Besonders Unternehmen, die über einen großen Fuhrpark verfügen, profitieren von GPS Ortung. GPSGlobal Positioning System – funktioniert anhand von Satelliten, die die Position eines bestimmten Objektes oder einer bestimmten Person definieren. Besonders in den letzten Jahren haben Unternehmen die GPS Ortung für sich entdeckt. Ziel dieser Technologie ist es, effektiver und effizienter zu arbeiten aber vor allem Gewinn zu erwirtschaften.

 

In welchen Fällen kann man sich strafbar machen?

Dies ist situativbedingt. Man kann nicht im Vorhinein entscheiden, in welchen Fällen man sich mit GPS Ortung strafbar macht und in welchen nicht. Das Amtsgericht München hat bei einer Mietwagengesellschaft die Fahrzeugüberwachung per GPS Ortung nicht bemängelt. Der Fall handelte davon, dass der Mieter des Fahrzeuges gegen die Abmachung mit dem Mietwagenunternehmen agierte und sich gegen die Vereinbarung im Ausland aufhielt. Da der Mieter nicht zu erreichen war, wurde von einem Diebstahl ausgegangen. Aufgrund des GPS Ortungsgerätes, welches im Mietwagen verbaut war, konnte der Wagen schnellstens ermittelt und die Kosten dem Mieter zur Last gelegt werden.

In einem anderen Fall entschied der BGH allerdings anders. Es handelte von zwei Detektiven, die sich am Fahrzeug der Zielperson bedienten, welches mit einem GPS Ortungsgerät ausgestattet war. Erfolgt die GPS Ortung nur mit Wissen des Fahrzeugeigentümers und der Detektei, und ist der Fahrer unwissend, gilt dies als Straftat. Auch der Auftraggeber wird nicht verschont, denn dieser gilt in diesem Zusammenhang als Anstifter. Solange der Fahrer nicht in Kenntnis gesetzt wird, dass in dem Fahrzeug ein GPS Sender vorhanden ist, gilt die heimliche Aufzeichnung und Weiterverarbeitung dieser Daten weiterhin als strafbar.

 

Wie kann man sich schützen?

Die einzige Möglichkeit, sich vor einer Straftat zum Thema GPS Ortung und Datenschutz zu schützen, besteht darin, den Fahrern mitzuteilen, dass sich in den Firmenfahrzeugen GPS Ortungsgeräte befinden. Solange die Fahrer nicht in Kenntnis gesetzt werden, machen sich Arbeitgeber strafbar – ganz gleich ob es sich um ein Unternehmen mit großem Fuhrpark handelt oder um ein Kleinunternehmen.

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